Ein Hobbyraum ist und bleibt ein Hobbyraum

Die kommenden Wintermonate sind für viele Väter und Söhne die Zeit, endlos lange an Modelleisenbahnen herumzubasteln und Lokomotiven durch die Zimmer dampfen zu lassen. Da in der Wohnung der Platz oft nicht ausreicht, stehen viele Modellbahnen im Hobbyraum.

Solche Hobbyräume können Eigentümergemeinschaften in ihrer Teilungserklärung beispielsweise im Keller oder unter dem Dach festlegen. Doch was im Winter ein Hobbyraum ist, kann im Sommer nicht Wohnraum oder Kinderzimmer sein. Hobbyräume dürfen zwar gelegentlich auch als Gästezimmer genutzt werden, jedoch nicht zum dauerhaften Wohnen.

Die Erfahrung lehrt, dass eine dauerhafte Wohn-Nutzung die übrigen Bewohner eher stört, als wenn der bereits vorhandene Wohnraum um einen Hobbyraum erweitert wird – auch wenn dort stunden- und tagelang die dampfenden Modellbahnen ihre Runden drehen.

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