Bei Wein und Efeu müssen alle Eigentümer zustimmen
Es grünt so grün – vor allem jetzt nach der Regenperiode. Weil das aber nicht jedermanns Sache ist, müssen Wohnungseigentümer gemeinsam entscheiden, ob zum Beispiel an der Hausfassade Efeu, Wein oder andere Rankpflanzen emporwachsen dürfen. Dabei sollten sie sich vorab von den Mitarbeitern einer professionellen Hausverwaltung beraten lassen. Denn ist der Wein erst einmal da und die Fassade zugewachsen, kann der Bewuchs nur nach einem einstimmigen Beschluss aller Eigentümer entfernt werden.
Anders als das Zurückschneiden von Laub und Ästen oder ähnlichen Garten- und Pflegearbeiten wird das komplette Entfernen des Fassadengrüns nämlich als bauliche Veränderung am Haus gewertet. Schließlich handelt es sich nicht nur um eine einfache Bepflanzung, sondern um die optische Gestaltung einer gesamten Hausfassade. Deshalb ist das endgültige Entfernen nur möglich, wenn alle Wohnungseigentümer einverstanden sind.
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