Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung

Verstopfte oder undichte Regenrinnen, schlechte Isolierungen, falsches Lüften… Es gibt viele Ursachen, die regelmäßig in Herbst und Winter zu Feuchtigkeitsschäden auch in Eigentumswohnungen führen.

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Ein Hobbyraum ist und bleibt ein Hobbyraum

Die kommenden Wintermonate sind für viele Väter und Söhne die Zeit, endlos lange an Modelleisenbahnen herumzubasteln und Lokomotiven durch die Zimmer dampfen zu lassen. Da in der Wohnung der Platz oft nicht ausreicht, stehen viele Modellbahnen im Hobbyraum. 

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Wenn Eigentümer die Gartenpflege selbst übernehmen

Kehren, Laub rechen, den Garten winterfest machen: das ist nicht jedermanns Sache, und daher haben Eigentümergemeinschaften die Möglichkeit mit solchen Arbeiten eine Fachfirma oder einen Haus­meister­dienst zu beauftragen.

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Eigentümer sind auch selbst verantwortlich

Wenn eine Glühbirne in der Flurbeleuchtung oder am Hauseingang plötzlich ihren Geist aufgibt, ein Woh­nungs­eigen­tümer daraufhin im dunklen Eingangsbereich stolpert und sich verletzt, kann der Betroffene weder die Eigen­tümer­gemein­schaft noch die beauf­tragte Haus­verwaltung oder einen Hausmeister verantwortlich machen.

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Mit dem Rückbau ist es nicht getan

Hat ein Wohnung­seigen­tümer auf seiner Dach­terrasse eine Laube ohne Zustimmung der Eigen­tümer­gemein­schaft errichtet, muss er Sie unter Umständen abreißen, und mehr: Auch eine Untersuchung der Terrasse auf Schäden kann auf ihn zukommen.

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Keine Schüssel ohne Zustimmung der Eigentümer­gemein­schaft

Trotz einer höchst­richter­lichen Einzelfall-Entschei­dung: Wohnungs­eigen­tü­mer dürfen auf ihrem Balkon oder auf dem Dach eines Mehrfamilien­hauses nicht einfach eine eigene Satelliten­schüssel anbringen.

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Themen für die Eigen­tümer­versammlung

Das wichtigste Entscheidungsorgan einer Eigentümergemeinschaft ist die Eigentümerversammlung. Hier treffen die Wohnungseigentümer gemeinsam alle wichtigen Entscheidungen, die mit ihrem Zusammenleben und der Verwaltung der Wohnanlage zusammenhängen. Um alle anfallenden Fragen zu klären, soll die Eigentümerversammlung regelmäßig zusammentreten. Werden die Treffen vom Hausverwalter ordentlich vorbereitet, genügt in der Regel eine Versammlung im Jahr.

Mit der Einladung gibt der zuständige Hausverwalter auch die Tagesordnung bekannt, in der alle Punkte zu nennen sind, über die die Versammlung beschließen soll. Dabei kann jeder einzelne Wohnungseigentümer die Aufnahme der ihm wichtigen wohnrelevanten Inhalte auf die Tagesordnung verlangen. Diskussionen über die Tagesordnung sind daher erst gar nicht nötig.

Haben Sie noch Fragen zu Eigentümergemeinschaften oder suchen Sie einen Hausverwalter?

Dann wenden Sie sich an unsere Servicebüros in Köln, Bonn, Mönchengladbach und Niederkassel oder direkt per E-Mail an uns.

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